1. Zweck dieser Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie erläutert, welche Kategorien von Cookies und ähnlichen Technologien auf Wellenweit eingesetzt werden können, welchen Zwecken sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl steuern können. Cookies sind kleine Informationen, die im Browser oder auf einem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden können.
Für technisch nicht erforderliche Speicher- oder Zugriffsvorgänge wird eine Einwilligung eingeholt, bevor diese Technologien aktiviert werden. Technisch notwendige Funktionen können ohne Einwilligung eingesetzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Notwendige Technologien
Notwendige Technologien sorgen dafür, dass grundlegende Funktionen der Website zuverlässig verfügbar sind. Dazu kann insbesondere die Speicherung Ihrer Auswahl im Cookie-Banner gehören, damit die Entscheidung bei einem späteren Seitenaufruf berücksichtigt wird.
Diese Informationen dienen nicht dazu, ein Werbeprofil zu erstellen. Die Speicherdauer richtet sich nach dem jeweiligen technischen Zweck; eine Auswahl zur Cookie-Einwilligung kann beispielsweise für einen angemessenen Zeitraum gespeichert werden, damit sie nicht bei jedem Seitenaufruf erneut abgefragt werden muss.
3. Analytische Technologien
Analytische Technologien können genutzt werden, um zu verstehen, welche Seiten aufgerufen werden, wie Nutzer durch das Angebot navigieren und wo technische oder inhaltliche Verbesserungen sinnvoll sind. Soweit hierfür ein Zugriff auf Informationen im Endgerät oder personenbezogene Auswertung erfolgt, werden solche Technologien nur nach vorheriger Einwilligung eingesetzt.
Analysedaten werden nur für die angegebenen Zwecke verarbeitet. Speicherdauer, Anbieter und mögliche Übermittlungen werden im Einwilligungsdialog oder in ergänzenden Hinweisen benannt, bevor eine optionale Analyse aktiviert wird.
4. Marketing- und Werbetechnologien
Marketingtechnologien können dazu dienen, den Erfolg von Werbekampagnen zu messen oder Besuche einer Kampagne zuzuordnen. Werden entsprechende Dienste eingesetzt, erfolgt eine Aktivierung nur nach den jeweils erforderlichen Transparenzinformationen und einer wirksamen Einwilligung.
Soweit ein Werbepartner Daten eigenständig verarbeitet, wird dieser Partner in den entsprechenden Hinweisen benannt. Nutzer erhalten Informationen über Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und mögliche weitere Empfänger, bevor eine einwilligungspflichtige Verarbeitung beginnt.
5. Speicherdauer
Sitzungsbezogene Informationen können mit Ende der Browsersitzung entfallen. Andere notwendige Einstellungen können für einen längeren Zeitraum gespeichert werden, wenn dies erforderlich ist, um eine getroffene Auswahl zu berücksichtigen oder die Website sicher bereitzustellen.
Optionale Cookies und vergleichbare Technologien richten sich nach den in der Einwilligungsoberfläche genannten Laufzeiten. Die Speicherdauer wird so gewählt, dass sie nicht länger ist, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
6. Einwilligung verwalten
Sie können optionale Kategorien im Cookie-Banner ablehnen oder akzeptieren. Eine einmal erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Bei einem Widerruf werden künftig keine weiteren einwilligungsabhängigen Zugriffe für die abgewählten Kategorien ausgelöst.
Unabhängig davon können Sie in Ihrem Browser gespeicherte Informationen löschen oder die Speicherung beschränken. Je nach Einstellung können einzelne Komfortfunktionen der Website beeinträchtigt sein.
7. Rechtsgrundlagen
Für technisch notwendige Zugriffe gelten die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich diese nach § 25 Abs. 1 TDDDG in Verbindung mit den einschlägigen Vorgaben der DSGVO.
Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt je nach Zweck insbesondere auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Änderungen
Diese Richtlinie wird angepasst, wenn sich die eingesetzten Technologien oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Die aktuelle Fassung ist jederzeit über den Link „Cookie-Richtlinie“ im Footer erreichbar.
Bei wesentlichen Änderungen, die eine neue Einwilligung erfordern, wird die Auswahl erneut abgefragt. Der oben ausgewiesene Stand zeigt den Zeitpunkt der letzten Überarbeitung.
